AGB

1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Natural Floor gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sofern der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts und ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

2. Die AGB gelten ausschließlich. Wiedersprechende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Natural Floor.

 

3. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.

 

4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in Ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen Natural Floor und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Innerhalb eines Vertrages werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit Natural Floor im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Natural Floor in Ihrem Angebot besonders hinweisen.

 

Warenangebot:
Das umfangreiche Sortiment von Natural Floor ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich Natural Floor einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

 

Standzeit Buffet:
Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt.

 

Im Falle von sogenannten Buffet – Lieferungen übernimmt Natural Floor für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keinerlei Haftung.

 

Preise, Preisliste und Mehrwertsteuer: 
Der Kunde ist verpflichtet, die mit Natural Floor vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Natural Floor an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden. Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind, gelten die in der Preisliste neuesten Datums angeführten Preise. Natural Floor ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Für Verträge im Bereich „Event“ gelten folgende Regeln:
– Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart ist, wird sofort nach dem Vertragsabschluss eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Die Restlichen 50% der Auftragssumme werden unmittelbar nach der Veranstaltung fällig.

 

Für Verträge Im Bereich „Messecatering“ gelten folgende Regeln:
– Bei Kunden mit Sitz in Deutschland werden wir ab einem Auftragswert von 1000 Euro netto eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% stellen. Die Endrechnung erhält der Kunde nach Beendigung der Messe.

– Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden wir stets 100% Vorauskasse in Rechnung stellen. Diese ist per Überweisung zu begleichen.

Unsere Rechnungen sind innerhalb 3 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz gemäß Paragraph 247 BGB zu berechnen. Vor Rechnungsstellung teilt der Kunde uns die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro netto.

Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl, Zahlungspflicht trotz Streiks:

– Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Somit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, hat Natural Floor Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt :

– Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung 70% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

– Bei der Stornierung bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 85% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

– Natural Floor behält sich vor, für den über die vereinbarten Stornierungskosten hinausgehenden nachweisbaren Schaden Ersatzansprüche gelten zu machen. Leistungen und Aufwendungen durch Dritte, Sonderleistungen (z.B. Musiker, Künstler, spezielle Dekorationen, Sonderdrucke von Menükarten etc.) oder sonstige Leistungen und Aufwendungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind vom Auftraggeber in jedem Fall in voller Höhe zu tragen, falls diese von Natural Floor in Rechnung gestellt werden.

– Der Kunde ist verpflichtet, Natural Floor gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die

endgültige Zahl der Teilnehmer, die Speisenplanung und sonstige für die Veranstaltung wichtige Details, müssen Natural Floor bis spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zusichern.

– Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, Natural Floor spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

– Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Natural Floor berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

Der Kunde ist zur Bezahlung der bestellten Ware und Leistung auch dann verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt wird.

 

Termine, Lieferung

– Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer-und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Natural Floor wird an der Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt und unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängerter Frist erbracht werden kann, wird Natural Floor von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit Natural Floor die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden. Natural Floor hat die Verzögerung oder die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, wenn Natural Floor von ihren Lieferanten verzögert oder nicht beliefert worden ist (Selbstbelieferungsvorbehalt).

Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit Natural Floor sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen Natural Floor solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Natural Floor die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Natural Floor selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Natural Floor. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen veschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. 

Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunde über.

Natural Floor behält sich vor eine Anfahrtspauschale zu erheben. Des Weiteren können Extrakosten für den Kunden entstehen, sofern eine Abholung des Caterings/Equipments am selben Tag zur Lieferung gewünscht wird. Natural Floor ist dazu berechtigt eine Gebühr von 50€ netto zu erheben, wenn das gelieferte Equipment nicht

ordentlich sortiert wird. Der Mindestumsatz einer Veranstaltung beträgt 500 € netto.

 

Mängel Und Gewährleistung:

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von Natural Floor als vom Kunden akzeptiert. Bei berechtigten Mängeln steht Natural Floor nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

Natural Floor versichert, dafür Sorge zu tragen die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden.

Natural Floor haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen entstandene Schäden an der Ware. Die Gewährleistung erstreckt sich nach auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen.

In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel. Die Verjährung der Ansprüche der Kunden aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr beschränkt.

 

Haftung Natural Floor:

– Natural Floor haftet auf Schadensersatz nur:

Bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:

bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Natural Floor auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Natural Floor haftet nicht für Schäden durch die Waren und Speisen von Natural Floor, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an Natural Floor zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.

Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Natural Floor im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Natural Floor nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird und, sofern durch die Pflichtverletzung von Natural Floor Schäden für Leib, Leben und Gesundheit entstehen. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von Natural Floor gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. Ebenso wenig haftet Natural Floor für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere mitgebrachten Speisen und Getränken.

 

Kündigung durch Natural Floor:

– Natural Floor ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann, der Ruf sowie die Sicherheit von Natural Floor erheblich gefährdet wird.

 

Haftung des Kunden:

– Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftrage des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind Natural Floor voll zu ersetzen.

– Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration etc.) von Natural Floor wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt.

Natural Floor kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflichtversicherung verlangen. Natural Floor haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der von Kunden eingebrachten Gegenstände. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch die Natural Floor gesondert berechnet.

 

Erfüllungsort:

– Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Frankfurt am Main.

 

Gerichtsstand:

– Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – Frankfurt am Main. Natural Floor darf den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

 

Salvatorische Klausel:

– Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossener Verträge nicht, die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Frankfurt am Main, September 2018